Einreisebestimmungen für Hunde in der EU
Für die Einreise mit einem Hund in die EU (sowie für Reisen innerhalb der EU) muss Ihr Hund einen Mikrochip tragen, einen blauen EU-Heimtierausweis besitzen und über eine gültige Tollwutimpfung verfügen, die mindestens 21 Tage alt ist. Jüngere Welpen dürfen nicht einreisen.
Die wichtigsten konkreten Vorgaben für Reisen in der EU:
-
- Mikrochip: Der Hund muss eindeutig durch einen implantierten Mikrochip gekennzeichnet sein. (Ältere Tätowierungen sind nur unter bestimmten Bedingungen gültig).
- EU-Heimtierausweis: Dieses Dokument wird von Ihrem Tierarzt ausgestellt und muss die Chipnummer sowie den Nachweis der Tollwutimpfung enthalten.
- Tollwutimpfung: Die Erstimpfung muss mindestens 21 Tage vor Reiseantritt erfolgt sein. Bei Welpen darf diese frühestens im Alter von 12 Wochen erfolgen, weshalb Hunde frühestens mit 15 Wochen in die EU einreisen dürfen.
- Besondere Auflagen: Reisen Sie nach Irland, Finnland oder Malta, ist zusätzlich eine Bandwurmbehandlung durch den Tierarzt vorgeschrieben.
- Obergrenze: Pro Privatfahrzeug dürfen maximal fünf Hunde mitgeführt werden
Nicht ohne den EU-Heimtierausweis
Für Reiseziele innerhalb der EU müssen sowohl die Einreisebestimmungen des Urlaubsziels als auch die der Durchreiseländer beachtet werden. In aller Regel reicht der EU-Heimtierausweis. Er wird vom Tierarzt ausgestellt und enthält unter anderem Infos über den Tollwut-Impfschutz und die Registrierung des Tieres durch Mikrochip (ab Geburtsjahr 2012) oder Tätowierung.
Der Tierarzt sollte schon Wochen vor dem Start in den Urlaub konsultiert werden, um genügend Zeit für eventuell erforderliche Impfungen zu haben – der Tollwut-Impfschutz zum Beispiel wird erst nach 21 Tagen wirksam.
Bei einer Reise in ein Nicht-EU-Land sollten Sie die Wiedereinreisebedingungen in die EU kennen. Wer aus bestimmten Ländern zurück in die EU will, muss bei der Einreise einen Antikörpernachweis für Tollwut erbringen. Generell haben Nicht-EU-Länder eigene Einreisebestimmungen erlassen, über die sich Reisende stets vor dem Start in den Urlaub informieren sollten. Bei Reisen außerhalb der EU sollten Sie bei der jeweiligen Botschaft des Reiselands klären, ob besondere Vorschriften für die Einreise von Tieren gelten.
Übrigens: Auch die Haftpflicht-Versicherungsnummer sollten Sie bei Reisen griffbereit haben. Hier ist vorab zu klären, ob der Hund auch im Ausland versichert ist.
Immer dabei: Leine und Maulkorb
Hundestrände: An Nord- und Ostsee gibt es viele, in Südeuropa eher wenige
In vielen Ländern gibt es abgesehen von den jeweiligen Einreisebestimmungen auch Einschränkungen vor Ort. Oft herrscht Leinenzwang, so zum Beispiel in Italien und Spanien und auch in Dänemark bei Waldspaziergängen.
In Spanien dürfen Hunde nicht mit ins Restaurant, und auch in Italien sind Vierbeiner in Restaurants und Cafés unerwünscht. In Portugal dürfen Hunde nicht in Busse und Straßenbahnen. Neben der Leine ist vielerorts (z.B. in italienischen und österreichischen Seilbahnen) auch ein Maulkorb Pflicht. Detaillierte Infos dazu gibt es vor Ort in den jeweiligen Tourist-Infos.
In Finnland, Irland und Malta ist bei Hunden zusätzlich eine Behandlung gegen Bandwürmer durch ein zugelassenes Präparat ein bis fünf Tage vor der Einreise vorgegeben. Diese muss vom Tierarzt im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden.